BU-Leistungsstudie: Drei von vier Leistungsentscheidungen gehen zu Gunsten des Kunden aus
Die Leistungspraxis-Studie zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) der Ratingagentur Franke und Bornberg zeige erneut: der pauschale Vorwurf der systematischen Leistungsverweigerung ist – zumindest für die untersuchten Unternehmen – nicht haltbar. Drei von vier Leistungsentscheidungen zur BU gehen danach zu Gunsten des Kunden aus. Dennoch bedeute dieses Ergebnis keine Entwarnung. Schwachstellen offenbarten sich vor allem bei der derzeit marktüblichen Vorgehensweise im Beantragungsprozess.
An der Untersuchung von Franke und Bornberg haben sich, wie in den Vorjahren, die Versicherer AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold beteiligt. Sie verwalten mit 4,57 Millionen Stück einen maßgeblichen Anteil aller BU-Verträge in Deutschland und stehen für knapp 50 Prozent aller Leistungsfälle.
Laut Studie gehen drei von vier Leistungsentscheidungen (75,7 Prozent, Vorjahr 75,3 Prozent) zu Gunsten der Versicherten aus. Dieser Wert korrespondiere mit den jüngsten Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der hatte, allerdings für das Jahr 2015, eine Leistungsquote von 77 Prozent ermittelt. In diesen Werten nicht enthalten sind BU-Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben.
Von den Anerkenntnissen erfolgen 86,5 Prozent (Vorjahr 86,6 Prozent) bedingungsgemäß, 10,9 Prozent (Vorjahr 10,6 Prozent) auf Basis einer individuellen Vereinbarung und 2,6 Prozent (Vorjahr 2,7 Prozent) vor Gericht. Knapp die Hälfte aller Ablehnungen (48,5 Prozent, Vorjahr 54 Prozent) werden ausgesprochen, weil aus Sicht der Versicherer der vertraglich vereinbarte BU-Grad, in der Regel 50 Prozent, nicht erreicht wurde. Weitere rund 30 Prozent (30,6 Prozent, Vorjahr 26,7 Prozent) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies aus Kundensicht eine leichte Verschlechterung.
Franke und Bornberg misst zudem die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers. Im Jahr 2016 brauchten die befragten Unternehmen bis zu ihrer Entscheidung durchschnittlich 156 Tage (nach 161 Tagen im Jahr 2015). Auch der GDV habe sich dieser Systematik angenähert. Allerdings weist er mit durchschnittlich 111 Tagen bislang rund fünf Wochen weniger aus, was darauf hindeute, dass zumindest einige Versicherer erst ab Eingang des Kundenfragebogens zu zählen beginnen. Liegen alle Unterlagen beim Versicherer vor, folgt die Entscheidung in durchschnittlich drei Wochen.
Wenn der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnt, kann der Versicherte gegen die Entscheidung klagen. Davon machten im Jahr 2016 bei den untersuchten Gesellschaften insgesamt 589 (Vorjahr 622) Kunden Gebrauch. Verloren haben die Versicherer zehn Prozent der Prozesse (Vorjahr 14 Prozent). Der Rest teilt sich auf in Vergleiche (62 Prozent, Vorjahr 62 Prozent) und gewonnene Prozesse (28 Prozent, Vorjahr 24 Prozent). Bezogen auf alle Leistungsfälle betrug die Quote der von Versicherern verlorenen Prozesse 0,28 Prozent (Vorjahr 0,43 Prozent).
Quelle: Pressemitteilung Franke und Bornberg
Die Franke und Bornberg GmbH in Hannover analysiert und bewertet seit 1994 Versicherungsprodukte und -unternehmen. Der Versicherungsanalyst beschäftigt über 70 Mitarbeiter. (mb1)