Bundesverband: "Nicht den fünften bAV-Durchführungsweg vergessen"
Der Erfolg des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) bleibt weiter aus, die vielstimmige Kritik hält unvermindert an. Das nimmt der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (BV pdUK) nun erneut zum Anlass, um auf die Vorzüge der pauschaldotierten Unterstützungskassen insbesondere für Mitarbeiter und mittelständische Unternehmen herauszustellen.
„In den vielen Diskussionen rund um die betriebliche Altersversicherung auf Versicherungsbasis vermisse ich häufig den Hinweis, dass es dazu eine Alternative gibt“, sagt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV pdUK. Die pdUK ist der älteste der bisher fünf bAV-Durchführungswege, bei dem die Beiträge nicht in Versicherungen sondern im Unternehmen selbst angelegt werden.
Während die Anbieter pauschaldotierter U-Kassen seit Verabschiedung des BRSG zweistellige Zuwachsraten aufweisen, können die versicherungsbasierten Angebote auch weiterhin nicht den Mittelstand durchdringen. Selten zahlen die Arbeitgeber mehr als die 15 Prozent Mindestzulage hinzu. Im Gegensatz dazu legen die mittelständischen Arbeitgeber freiwillig regelmäßig 30 Prozent und mehr oben drauf, weil sie daraus betriebswirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Einmal der Belegschaft erklärt, nehmen in der Regel rund 80 Prozent der Belegschaft das bAV-Angebot ihres Arbeitgebers mit einer pdUK an.
„Viele Arbeitgeber sind durch das BRSG sensibilisiert und wollen etwas für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter tun. Aber die Situation rund um die Versicherungen lässt sie zaudern. Nach unserer Erfahrung sind sie dankbar für alternative Wege“, so Verbandschef Baier.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen
Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. (TH1)