GDV: Hohe Leistungsquote bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Insgesamt 7.686 Euro hat ein Versicherter im Jahr 2016 im Schnitt aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Das sind knapp zwei Prozent mehr als noch 2015, in dem Jahr betrug die durchschnittliche Leistung 7.551 Euro. Mit neu abgeschlossenen Verträgen sind durchschnittlich jährliche Leistungen von 10.607 Euro versichert. Das hat eine Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter Mitgliedsunternehmen, die für einen Marktanteil von rund 80 Prozent stehen, ergeben.

In den Summen sind nicht nur die Werte eigenständiger Versicherungsverträge enthalten, sondern auch Leistungen, die als Zusatzversicherung vereinbart wurden. So ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit häufig als Ergänzung bei Risikolebensversicherungen enthalten.

Ist Berufsunfähigkeit eingetreten, benötigt der Versicherte die vereinbarte Leistung möglichst zügig. Die Versicherer seien im Interesse aller Kunden verpflichtet, Anträge genau zu prüfen und sich eine Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Im Schnitt dauert der gesamte Prozess – vom ersten Anruf beim Versicherer bis zur bewilligten Leistung – 110 Tage. In dieser Zeit durchlaufen Kunden und Versicherer mehrere Schritte. Bis die versicherte Person alle erforderlichen Unterlagen gesammelt und an die Versicherung geschickt hat, vergehen durchschnittlich 65 Tage. 22 Tage dauert es von der Anforderung bis zur Einreichung eines ärztlichen Befunds. Liegen alle Unterlagen vor, brauche die Versicherung im Durchschnitt zehn Tage, um die Angaben zu prüfen und eine Entscheidung über die Auszahlung der vereinbarten Leistung zu treffen.

Mit 78 Prozent wird die überwiegende Anzahl aller Leistungsanträge bewilligt. Kann die vereinbarte Leistung nicht gezahlt werden, so liegt dies in 43 Prozent der Fälle daran, dass die Berufsunfähigkeit den vereinbarten Grad – meistens beträgt er 50 Prozent – nicht erreicht. Ungefähr 15 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil sich der Kunde für einen längeren Zeitraum – auch auf Nachfrage – nicht mehr bei der Versicherung gemeldet hat. Dies könne zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit nicht attestieren möchte oder sich der Gesundheitszustand schnell wieder verbessert hat. Seltener komme es vor, dass der Versicherer einen Antrag ablehnt, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen nicht im notwendigen Umfang angegeben hat. Diese sogenannte „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ ist in zehn Prozent der Fälle für eine Ablehnung ausschlaggebend.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 513.000 Mitarbeitern, 435 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,6 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)

www.gdv.de

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