GDV-Interview: Europaweiter Kodex für Kalkulations-Daten von Versicherungstarifen gefordert

Die neuen, großen Datenmengen, das sogenannte „Big Data“, stellen eine Herausforderung für die Versicherungswirtschaft beziehungsweise Versicherungsmathematiker dar. Bisher wurden Statistiken verwendet, bei denen bereits im Voraus festgelegt wurde, welche Daten benötigt werden und wie diese strukturiert sein müssen. Durch „Big Data“ werden riesige Mengen unstrukturierter Daten teilweise im Minuten- und Sekundentakt bereit gestellt. Das sagt Roland Weber, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung, in einem Interview der Reihe „Reden wir über Digitalisierung" des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Verfügbar seien zum Beispiel Daten von Sensoren aus Autos, die nicht primär dafür geschaffen wurden, einen Versicherungstarif zu kalkulieren, sondern für andere Zwecke entwickelt wurden. Aber: „Vielleicht können wir damit die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden exakter bestimmen“, sagt Weber. Die Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung seien ein erster Versuch, doch auch in der Industrieversicherung und bei Smart Home werden Aktuare dieses Ziel verfolgen. „Wir schauen auch, ob wir bei der Minimierung von Schäden helfen können. Eventuell werden wir Risiken stärker differenzieren können. Und wir können vielleicht Menschen sowie Dinge versichern, die wir vorher nicht versichern konnten, weil wir jetzt mehr über sie und ihre Risiken wissen. Das kann hilfreich sein und den Versicherungsnehmern das Gefühl geben, gerechtere Prämien zu bezahlen“, sagt Weber.

Den Einsatz von „Big Data“ bei privaten Krankenversicherungen sieht Eber kritisch: „Für uns ist ganz klar, dass in der privaten Krankenversicherung eine verhaltensbasierte Tarifierung nicht zulässig ist – und sie ist auch nicht erwünscht. Daten, die mit Wearables ermittelt werden, sagen ohnehin nichts darüber aus, wie sich der Gesundheitszustand über Jahrzehnte verändert. Ob ein Mensch krank oder berufsunfähig wird, hängt oft von ganz anderen Faktoren als dem Verhalten oder der sportlichen Betätigung ab. Niemand kann zudem sagen, ob die Menschen die Geräte wirklich nutzen. Und viele dieser Daten betreffen die Intimsphäre eines Menschen. Ein Versicherer sollte solche Informationen nicht auswerten, um daraus Prämien zu kalkulieren“.

Auch wenn Kunden bei einer Risikolebensversicherung Bonuspunkte bekommen, weil sie viel Gemüse in Bio-Märkten einkaufen, habe das mit dem Versicherungstarif nichts zu tun. Das Risiko werde nur am Anfang des Vertrags berechnet. Die Bonuspunkte seien ein reines Kundenbindungsinstrument. Der Versicherer habe so häufiger Kontakt mit seinen Versicherten in Sparten, in denen das früher kaum der Fall war. Und so könne er seine Kunden stärker an sich binden.

Weber fordert eine Art europaweiten Kodex, der ethische Grenzen festlegt, welche Daten für die Kalkulation von Versicherungstarifen verwendet dürfen. Was darf ein Versicherer über die versicherten Objekte und Menschen wissen – und was nicht? Der Kodex sollte zwischen Verbraucherschützern, Politikern und Versicherern abgestimmt sein. Das sei sinnvoll, da die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht ausreiche.

Quelle: Veröffentlichung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)

www.gdv.de

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