Halbjahresbilanz: Solvenzlage der Versicherer stabil

Die deutsche Versicherungswirtschaft zeigt zum Halbjahr 2018 eine stabile Entwicklung der Solvenzquoten. Der Abbau der Übergangsmaßnahmen in der Lebensversicherung läuft planmäßig – aktuell diskutierte zusätzliche Kapitalanforderungen sind nicht erforderlich und könnten den laufenden Anpassungsprozess beeinträchtigen. Das meldet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stattdessen sollten die Anforderungen insbesondere an die Berichtspflichten entschlackt werden.

Unter Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen weisen die Lebensversicherer im Durchschnitt eine Solvenzquote von knapp 400 Prozent zum Ende des ersten Halbjahrs aus. Dies entspricht ebenfalls dem Niveau des Vorjahresendes. Die Solvenzquote ergibt sich aus dem Verhältnis der vorhandenen Eigenmittel zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen. Auch die deutschen Schaden-/Unfallversicherer seien äußerst stabil. Ihre Solvenzquote belief sich zum Jahresende 2017 auf knapp unter 300 Prozent und habe sich zum Halbjahr 2018 nur geringfügig geändert.

Umso wichtiger sei es, die Kapitalanforderungen nicht unnötig zu verschärfen. Im laufenden Überprüfungsprozess für Solvency II stehen verschiedene Regeländerungen zur Diskussion, die zum Teil erhebliche Konsequenzen für die Höhe der geforderten Eigenmittel und damit auch für die Solvenzquoten hätten. Statt einer weiteren Verschärfung des weltweit modernsten Aufsichtssystems sollten laut GDV Wege gefunden werden, die Regulierung zu stabilisieren.

Überfällig seien Eingriffe in das Solvency-II-Regelwerk, um die Anforderungen großflächig zu entschlacken. Insbesondere die Berichtspflichten müssten dringend auf den Prüfstand. Derzeit müssten die Unternehmen zu häufig und zu viele Daten liefern, ohne dass ein erkennbarer Nutzen für die Adressaten entstehe. So legten alljährlich mehrere tausend europäische Versicherer aller Sparten einen Solvenzbericht (SFCR) vor, der sich ausdrücklich auch an Versicherungsnehmer richtet. Die Vielzahl an gesetzlich geforderten Detailinformationen mache die Berichte jedoch für Nicht-Experten nahezu unverständlich.

Damit der SFCR seine Zielgruppen erreichen kann, müsste den Unternehmen gestattet werden, sich auf wesentliche Informationen zu beschränken. Derzeit ist es genau umgekehrt: Versicherer müssen auch dann zu bestimmten Aspekten Auskunft geben, wenn sie gar nicht betroffen seien.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 513.000 Mitarbeitern, 434 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,6 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)

www.gdv.de

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