Lebensversicherer weiterhin mit sehr unterschiedlichen Solvenzquoten
Anfang dieser Woche mussten die Versicherer zum zweiten Mal mitteilen, wie es um ihre Eigenmittelausstattung und Risikosituation unter Solvency II bestellt ist. Aufgrund der Garantiezinsbelastungen im Niedrigzinsumfeld ziehen vor allem Lebensversicherer die Aufmerksamkeit auf sich. Viele konnten mit einem Anstieg der Solvenzquoten aufwarten. Das meldet die Ratingagentur Assekurata.
Die Solvenzquote (SCR-Quote) gibt in einem modellhaften Extremszenario das Verhältnis der Eigenmittel eines Versicherers zu seinen Verpflichtungen gegenüber Versicherten und anderen Leistungsempfängern wieder. Nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben sollte die Quote stets bei mindestens 100 Prozent liegen. Eine Versicherungsgesellschaft hat dann ausreichend Eigenmittel, um alle Verpflichtungen in dem unter Solvency II definierten Schock-Szenario zu erfüllen.
Zum 31. Dezember 2017 erfüllen die deutschen Lebensversicherer die aufsichtliche Solvenzquote im arithmetischen Durchschnitt zu rund 451 Prozent. Im Vergleich zum Jahresende 2016 (388 Prozent) ist sie damit um 63 Prozentpunkte gestiegen, wozu das etwas höhere Zinsniveau am Kapitalmarkt maßgeblich beigetragen hat. „Dies ist ein Beleg für den großen Einfluss der Marktzinsen auf die Solvenzberechnungen von Lebensversicherern unter Solvency II“, erklärt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur. „Die Branche übererfüllt die regulatorischen Anforderungen damit noch deutlicher als zuvor.“
In den genannten Quoten sind angewendete LTG-Maßnahmen (Long-Term-Guarantee-Maßnahmen), also Übergangsmaßnahmen (ÜM) und Volatilitätsanpassungen (VA), eingerechnet. Dadurch fallen die Zahlen grundsätzlich höher aus. Ohne LTG-Maßnahmen liegt die Solvenzquote (Basis-Solvenzquote) bei durchschnittlich 268 Prozent (Vorjahr: 199 Prozent). Die Übergangsmaßnahmen, die nur für bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossene Verträge gelten, zielen darauf ab, in einem sechzehnjährigen Überleitungszeitraum die Versicherungsbestände erst allmählich in die vollständigen Solvency-II-Anforderungen einzubringen beziehungsweise einen sukzessiven Übergang auf die Zinsstrukturkurve von Solvency II einzuleiten.
Ähnlich wie im Vorjahr haben die LTG-Maßnahmen einen hohen Uplift auf die Solvenzquoten der Lebensversicherer zur Folge, maßgeblich getrieben durch die Wirkung der Übergangsmaßnahmen. Häufig beträgt der Unterschied zwischen der Basisvariante (ohne VA und/oder ÜM) und dem aufsichtsrechtlichen Nachweis mehr als 200 Prozentpunkte, vereinzelt deutlich mehr.
Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten eignen sich die Solvenzquoten laut Heermann zwar nicht als unmittelbarer Vergleichsmaßstab, allerdings hätten sie eine hohe aufsichtsrechtliche Relevanz. Vergleichbar mit Fiebermessen seien sie ein Indikator für den aktuellen Gesundheitszustand der Unternehmen, indem sie die Höhe der Kapitalausstattung im Solvency-II-Modell komprimiert widerspiegelten.
Quelle: Pressemitteilung Assekurata
Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH ist eine Ratingagentur, die sich auf die Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und hat seinen Sitz in Köln. (JF1)