Münchener Verein bringt neue Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Markt

Die Versicherungsgruppe Münchener Verein hat das Produkt „Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeits-Versicherung“ gestartet. Um sich im Markt von vergleichbaren Produkten abzusetzen, schließt das neue Produkt laut Unternehmen einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent für Existenzgründer in den ersten drei Jahren ein. Neu ist auch ein Überbrückungsgeld als wählbare Zusatzleistung für einen lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente, unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Kunde sein Krankentagegeld versichert hat. Die neue BU-Versicherung steht dabei auch außerhalb des Handwerks allen versicherbaren Berufen offen.

„Vor allem Handwerker sind in ihren verschiedenen Gewerken speziellen Risiken ausgesetzt, die im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Einbußen oft bis zum Ruhestand nach sich ziehen“, betont Dr. Rainer Reitzler, Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei Weitem nicht aus, um ein sicheres Einkommen zu erhalten. Die Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet für jeden die passende Absicherung der Arbeitskraft, über den gesetzlichen Schutz hinaus. Sie ist mit ihren zwei Vorsorgevarianten für viele Berufe im Handwerk für wenig Geld zu haben und liegt insbesondere mit der Aktiv-Variante in der derzeit im Markt günstigsten Beitragskategorie. Die Aktiv-Variante ist dabei besonders geeignet für Berufe mit überwiegend körperlichen Tätigkeiten“, so Reitzler.

Die Police enthält grundsätzlich eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung und ist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch über den Arbeitgeber als Direktversicherung mit steuerlicher Förderung abschließbar. Der Münchener Verein verzichte zudem auf die abstrakte Verweisung: Im Leistungsfall wird die versicherte Person auf keinen anderen Beruf verwiesen, den der Kunde noch ausüben könnte. Ist eine Arbeitsunfähigkeit mitversichert, erhält der Kunde - auch rückwirkend – die vereinbarte Rente bis zu 18 Monate. Geleistet werde auch, wenn keine Berufsunfähigkeit folgt. Als arbeitsunfähig gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits seit sechs Monaten besteht und vom Arzt bescheinigt ist. Sie liegt auch vor, wenn der Kunde seit drei Monaten krankgeschrieben ist und ein Facharzt weitere drei Monate prognostiziert. Die Beitragszahlung ist darüber hinaus als Einmalbeitrag möglich, der im Vergleich zum laufenden Beitrag eine Verzinsung von rund zwei Prozent nach sich zieht.

„Die neue Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeits-Versicherung bildet mit ihrem leistungsstarken Grundgerüst in Kombination mit den wählbaren Leistungen und der flexiblen Tarifgestaltung sowie der schnellen und unbürokratischen Hilfe im Leistungsfall ohne Callcenter genau den Rundumschutz bei Berufsunfähigkeit ab, der vor allem für Handwerker von elementarer Bedeutung ist“, sagt Reitzler.

Quelle: Pressemitteilung Münchener Verein

Die Münchener Verein Krankenversicherung und die Münchener Verein Lebensversicherung bestehen traditionell als sogenannter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Die Versicherungsgruppe mit Sitz in München wurde 1922 als Münchener Verein Krankenversicherung a.G. als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes gegründet. (mb1)

www.muenchener-verein.de

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