Neuerungen bei der Riester-Rente
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) weist auf Neuerungen bei der Riester-Rente hin. So steigt die allgemeine Grundzulage ab dem Beitragsjahr 2018 erstmals von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Bei betrieblichen Riester-Renten fallen ab 2018 außerdem in der Auszahlungsphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an.
Weitere Neuerung: Für Rentner mit einer sehr niedrigen gesetzlichen Rente, die die sogenannte Grundsicherung erhalten, zählte eine freiwillige Altersversorgung wie etwa die Riester-Rente bisher als Einkommen und minderte somit den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. „Neuerdings wird hier ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro gewährt“, so die Experten der DVAG. „Liegt die zusätzliche freiwillige Altersversorgung über diesen 100 Euro, werden nur 30 Prozent des übersteigenden Betrags bei der Berechnung der Grundsicherungsleistung berücksichtigt.“
Riester-Rentner können sich entscheiden, ob sie 30 Prozent des Gesamtkapitals als Einmalzahlung bekommen möchten. Nur bei der sogenannten Riester-Kleinbetragsrente – für 2018 liegt diese bei rund 30 Euro pro Monat – können sich Sparer das gesamte Kapital auf einmal auszahlen lassen. Die Einmalzahlungen sind direkt im Auszahlungsjahr voll zu versteuern. „Kleinbetragsrenten werden ab Januar 2018 aber immerhin steuerbegünstigt behandelt“, so die Vermögensberater.
Quelle: Pressemitteilung DVAG
Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) ist ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätiger Allfinanzvertrieb mit Sitz in Frankfurt am Main. Das 1975 gegründete Unternehmen betreut sechs Millionen Kunden in fast 3.400 Direktionen. (mb1)