Universa: Verbesserte Förderung der Rürup-Rente

Die staatlich geförderte Rürup-Rente gewinnt laut Versicherungskonzern Universa weiter an Attraktivität. Seit 1. Januar 2019 können 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für bestehende Verträge als auch für Neuabschlüsse. Der Wert steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozent auf 100 Prozent.

Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und für eine Rürup-Rente absetzbar sind. Er beträgt seit Jahresbeginn insgesamt 24.305 Euro (Vorjahr: 23.712) für Alleinstehende sowie für Ehepaare das Doppelte. Das Finanzamt erkennt davon 88 Prozent als Sonderausgaben an. Wer beispielsweise 100 Euro monatlich mit einer Rürup-Rente für das Alter spart, kann bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent in diesem Jahr einen Steuervorteil von 369,60 Euro erzielen, berechnete die Universa. Beim Abschluss des Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass die Beiträge und der Rentenbeginn flexibel angepasst werden können. Zudem sollten variable Sonderzahlungen möglich sein, über die eigene Steuerersparnis und Altersvorsorge jährlich individuell optimiert werden können.

Quelle: Pressemitteilung Universa

Die Universa Versicherungen bestehen aus der Universa Lebensversicherung a.G., Universa Krankenversicherung a.G. und der Universa Allgemeine Versicherung AG. Der Sitz befindet sich in Nürnberg. (mb1)

www.universa.de

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