Vereinfachte Förderung statt Rückforderungen und Riester-Deckel
Die Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen und die Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle an die Zahlung des Kindergeldes könnten dazu beitragen, die Rückforderungen von Förderzulagen weitgehend zu verhindern. Dieser Vorschlag gehört zu dem Maßnahmenkatalog, den die Autoren der jüngsten Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) unterbreiten.
Im Auftrag des DIA hat das Marktforschungsinstitut Empirica Verbraucherschützer, Anbieter und Vermittler von Riester-Produkten sowie Vertreter der Rentenversicherung befragt, wie die Riester-Rente vereinfacht werden kann. Drei Ansatzpunkte kamen dabei zur Sprache: Die Zahl der Geschäftsvorfälle muss minimiert, die Einteilung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähig abgeschafft und die Rückforderung von Zulagen eingedämmt werden.
Wegen der häufigen Rückforderungen plädieren die Autoren um Dr. Reiner Braun auch dringend dafür, die Zulagen vor der Auszahlung zu prüfen. Außerdem müsse im Zeitalter der Digitalisierung eine Beschleunigung des Zulagenverfahrens auf nur wenige Monate möglich sein.
Zudem sollte die Obergrenze für den förderfähigen Beitrag auf vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, um die Schließung der Rentenlücke zu ermöglichen. Der Höchstbetrag ist seit Einführung der Riester-Rente eingefroren. Das führte sowohl real als auch in Relation zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Entwertung. In der Folge stoßen immer mehr Sparer an den „Riester-Deckel“ und können ihre Rentenlücke nicht mit Hilfe der Riester-Rente schließen.
Über die Dynamisierung der Fördergrenze hinaus sollten Überzahlungen möglichst wie geförderte Vermögen behandelt werden. So könnte bei Brüchen in der Erwerbsbiografie oder schwankenden Einkommen besser „nachgespart“ werden, alle Einzahlungen von Geringverdienern wären „Hartz-IV-sicher“ und die Anbieter könnten eine doppelte Kontenführung vermeiden.
Als grundsätzliche Veränderung schlägt die Studie auch eine Wahlfreiheit bei der nominalen Beitragsgarantie der Riester-Rente vor. Die zu erwartenden Erträge leiden derzeit erheblich unter den Niedrigzinsen. Die Absicherungskosten für die Bruttobeitragsgarantie sind hoch und die Netto-Sparleistungen dadurch niedrig. Bei langfristiger Anlage sei eine Risikostreuung wichtiger als Garantien. Die Studie schlägt daher zwar als Standardvorgabe eine 100-Prozent-Beitragsgarantie vor, von der aber abgewichen werden kann, zum Beispiel in vorgeschlagenen Stufen von 80 oder 60 Prozent oder komplett.
Einen eigenständigen Komplex nehmen in der Studie Vorschläge zur zügigen Vereinfachung von Wohn-Riester ein. So sollten anstatt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen die Anbieter die Voraussetzungen prüfen. Die Zulagenstelle müsste dann nur noch stichprobenartig die Prüfberichte kontrollieren. Der Verwaltungsaufwand könnte außerdem drastisch reduziert werden, wenn nach der Entnahme für den Bau des Hauses oder den Kauf der Wohnung das Wohnförderkonto ausschließlich von der ZfA geführt würde. Außerdem halten die Autoren der Studie den geltenden Steuerrabatt bei einmaliger Besteuerung des Entnahmebetrages für wenig attraktiv. Sie schlagen stattdessen eine Regelung vor, bei der die Besteuerung über fünf Jahre verteilt wird und danach erledigt ist.
Neben der Revitalisierung innerhalb der bestehenden Fördersystematik wird in der Studie auch der Umstieg auf eine gänzliche andere Form der Riester-Rente diskutiert. Dabei favorisieren die Autoren eine Förderung, bei der nur noch Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen eine Zulage erhalten. Für alle anderen soll lediglich die nachgelagerte Besteuerung gelten, ohne die für die meisten Gutverdiener vorherige Zulagenverrechnung.
Quelle: Pressemitteilung DIA
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Frankfurt am Main hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Gesellschafter des DIA sind die Deutsche Bank AG, Deutsche Bank Bauspar AG, DWS Investment GmbH und Deutscher Herold AG. (JF1)