Versicherungswirtschaft begrüßt Bericht zum Proportionalitätsgrundsatz

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Stellungnahme zum Bericht des Bundesministeriums der Finanzen an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes in der Aufsicht über Versicherungsunternehmen nach Solvabilität II veröffentlicht. Demnach begrüßt die deutsche Versicherungswirtschaft die Vorlage und sieht diesen als Auftakt einer umfassenden Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der Regulierungsmaßnahmen und notwendige Verschlankung von Solvency II. Um den Proportionalitätsgrundsatz mit Leben zu füllen und eine zielgenaue und angemessene Versicherungsaufsicht sicherzustellen, sind aus Sicht der Versicherungswirtschaft allerdings noch weitere Schritte notwendig.

Nach Ansicht des GDV sollte das Ziel der Maßnahmen sein:

  • Bereinigung des Solvency II-Regelwerkes um Vorgaben ohne nachweislichen Mehrwert für die Aufsicht und für Unternehmen;
  • Schaffung der Rechtssicherheit über die Nutzung der proportionalen Lösungen;
  • Erhöhung der Reichweite des Proportionalitätsgrundsatzes bis hin zur Nichtanwendung von einzelnen Anforderungen.

Zur konkreten Umsetzung schlägt die Versicherungswirtschaft insbesondere vor:

  • § 35 Abs. 2 VAG: Abschaffung der pauschalen Verpflichtung zur Prüfung der Solvabilitätsübersicht durch einen Wirtschaftsprüfer für gut kapitalisierte Unternehmen mit stabiler Risiko- und Solvenzlage;
  • § 32 Abs. 4 VAG: Verankerung praxistauglicher Lösungen zur Regulierung von Ausgliederungen;
  • § 40 VAG: Bereinigung der Redundanzen zwischen öffentlicher Berichterstattung nach Solvency II und nach HGB;
  • § 296 VAG: Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse um die Möglichkeit nationaler Ausnahmen für Unternehmen mit nachweislich einfachem Risikoprofil;
  • § 45 Abs. 3 und 4 VAG: Ausschöpfung der Grenzwerte für die Aus-nutzung der Befreiungsmöglichkeiten von der Quartalsberichterstattung.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht nur mittelständische Versicherer entlasten, sondern auch zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland beitragen.

Quelle: Stellungnahme des GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (AZ)

www.gdv.de

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