AfW-Vermittlerbarometer: Jeder zweite Vermittler will 34i-Erlaubnis beantragen

Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen beurteilen die bisher erfolgte Regulierung ihres Berufsstandes mehrheitlich als positiv. Die anstehende Regulierung der Immobilienfinanzierung stößt zudem auf großes Interesse. Das ist ein Ergebnis des 8. AfW-Vermittlerbarometers, für das der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) rund 1700 Vermittler befragte.

Mit Abstand am besten wird die seit 2007 umgesetzte Regulierung der Versicherungsvermittlung beurteilt. Fast zwei Drittel der Vermittler halten sie für gelungen. So kreuzten 17,8 Prozent „sehr positiv “ und 44,4 Prozent „positiv“ im Fragebogen an. Demgegenüber haben 12,8 Prozent der Vermittler ein negatives und 6,8 Prozent ein sehr negatives Bild von der Umsetzung über den Paragraf 34d der Gewerbeordnung. 14,9 Prozent sind unentschieden.

Die seit 2013 umgesetzte Regulierung der Finanzanlagenvermittlung wird zurückhaltender, aber dennoch mehrheitlich positiv beurteilt. Hier schätzen 12,9 Prozent die erfolgte Umsetzung als sehr positiv und 31,5 Prozent als positiv ein. Der Anteil der Skeptiker beträgt ebenfalls knapp ein Fünftel: 9,4 Prozent haben eine negative und 10,4 Prozent eine sehr negative Sicht auf die Regulierung über den Paragraf 34f der Gewerbeordnung. 17,9 Prozent sind unentschieden.

Lediglich 5,2 Prozent der befragten Vermittler empfinden die Regulierung der Honorarberatung (§ 34h GewO) als sehr positiv, 12,4 Prozent als positiv. Ein Drittel der Vermittler gibt schlechte Noten: 17,0 Prozent hält die Regulierung über die Paragrafen 34e und 34h der Gewerbeordnung für negativ, 16,1 Prozent für sehr negativ. Allerdings ist der Anteil der unentschlossenen Vermittler in dieser Frage mit 30,8 Prozent relativ hoch, weil viele Vermittler sich von dieser Regulierung nicht betroffen sehen.

Laut dem AfW-Vermittlerbarometer wird fast jeder zweite Vermittler (47,9 Prozent) eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i Gewerbeordnung beantragen, wenn die  gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten (beispielsweise für die Erlaubniserteilung, Vermögensschaden-Haftpflicht, Sachkundeprüfung) vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären. „Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden“, fordert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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