Anzahl der Vermittler nach § 34f Gewerbeordnung gestiegen
Zum 1. Oktober 2015 waren insgesamt 36.194 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen. Das geht aus der aktuellen Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor. Der seit dem Frühjahr 2015 bestehende Aufwärtstrend hat sich damit fortgesetzt. Gegenüber dem Ende des zweiten Quartals 2015 sind 146 neue Vermittler mit Erlaubnis hinzugekommen (zweites Quartal 2015: plus 131).
In einer der drei Finanzsparten ging die Zahl der registrierten Vermittler im dritten Quartal allerdings zurück: Zur Vermittlung geschlossener Investmentvermögen waren zum 1. Oktober 9.647 Vermittler berechtigt. Das ist ein Minus von 30 gegenüber dem 1. Juli 2015. Die Erlaubnis zur Vermittlung von offenen Investmentvermögen hatten zum 1. Oktober 35.720 Vermittler (plus 138 gegenüber dem Vorquartal) und zur Vermittlung von Vermögensanlagen 6.239 Registrierte (plus 53).
Zugenommen haben auch die Registrierungen im Honorar-Finanzanlagenberaterregister. Die Erlaubnis zur Beratung hatten zum 1. Oktober 106 Finanzberater. Das ist ein Anstieg um sechs Prozent gegenüber dem Vorquartal.
In die Statistiken des DIHK fließen Mehrfachzählungen ein, weil jeder Antragsteller die Erlaubnis für mehrere der drei Finanzsparten beantragen kann.
Quelle: Eigene Recherchen, Statistik DIHK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit Sitz in Berlin nimmt als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften der wirtschaftlichen Selbstverwaltung das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen sowie Politik und Öffentlichkeit wahr. (TH1)