Bankenverband: "Beschwerden zu Kreditbearbeitungsentgelten erfolgreich gemeistert"

„Das Schlichtungsverfahren der privaten Banken hat seine bisher größte Bewährungsprobe bestanden. Die Beschwerdefälle zu Kreditbearbeitungsentgelten sind zu 98 Prozent abgeschlossen“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2015. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten gefällt hatte, gingen in den Jahren 2014 und 2015 beim Bankenverband fast 120.000 Beschwerden ein. Zum Vergleich: Üblicherweise kommen bei der Verbraucherschlichtungsstelle der privaten Banken jährlich 6.000 bis 8.000 Fälle an.

„Nach rund eineinhalb Jahren ist der Beschwerdeberg, vor dem wir plötzlich standen, bis auf einen geringen Restbestand abgearbeitet“, zieht Kemmer den positiven Schlussstrich: „In rund 90 Prozent der Fälle haben die Banken den Kunden das Bearbeitungsentgelt erstattet.“ Allerdings gab es im Laufe des vergangenen Jahres noch gut 15.000 Neueingänge zu diesem Thema. Die Tendenz sei aber inzwischen stark rückläufig. Lässt man die Bearbeitungsentgelte als Sondereffekt außen vor, betrafen die meisten Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und ihren Banken im Jahr 2015 das Wertpapiergeschäft, und dort vor allem die Anlageberatung, so der Bankenverband.

Kemmer lenkt den Blick bei der Vorstellung des Tätigkeitsbericht auch in die Zukunft: „Wir haben jetzt in allen EU-Mitgliedsstaaten einen umfassenden und branchenübergreifenden gesetzlichen Rahmen für die Schlichtungssysteme.“ Am 1. April 2016 ist das deutsche Umsetzungsgesetz – das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – in Kraft getreten. Für die Kreditwirtschaft gehe allerdings die Finanzschlichtungsstellenverordnung als spezielle Regelung für den Finanzsektor vor. Gemäß den neuen Vorschriften werde die Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken ihre Verfahrensordnung an die neue Rechtslage anpassen. Laut Kemmer ist der Reformbedarf jedoch überschaubar, denn die geltenden Regeln erfüllten bereits heute die maßgeblichen Vorgaben des EU-Rechts.

Quelle: Pressemitteilung Bankenverband

Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (JF1)

www.bankenverband.de

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