Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt von Verbrauchern als nützlich erachtet
Nur neun bis elf Prozent der Verbraucher sehen keinen Nutzen im Produktinformationsblatt beziehungsweise im Beratungsprotokoll. Dies zeigt eine Studie der EBS Business School. Sie belegt eine Abhängigkeit der Nutzeneinschätzung von der finanziellen Allgemeinbildung. Besonders Verbraucher mit hohem finanziellen Grundwissen und hoher Beratungsfrequenz finden Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt nützlich.
Das PFI Private Finance Institute der EBS Business School hat eine Studie zur „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“ erstellt. Die bevölkerungsrepräsentative Studie untersucht unter anderem die Einstellung der 1.041 befragten Verbraucher zum Beratungsprotokoll und Produktinformationsblatt und zeigt, dass Verbraucher die Einführung des Beratungsprotokolls und des Produktinformationsblatts zum größten Teil positiv beurteilen.
Sowohl Beratungsprotokoll als auch Produktinformationsblatt werden insbesondere dann besonders positiv beurteilt, wenn sich für die Befragten die Nachvollziehbarkeit der Beratung oder das Verständnis der Anlage verbessert haben. 87 Prozent beziehungsweise 72 Prozent derjenigen, die angeben, sie empfinden das Beratungsprotokoll als sehr nützlich, gaben ebenfalls an, das Protokoll helfe ihnen eher oder sehr bei der Nachvollziehbarkeit der Beratung oder beim Erkennen der mit der Beratung und dem empfohlenen Produkt verbundenen Kosten. Ein ähnlicher Zusammenhang lässt sich beim Produktinformationsblatt finden: Zwischen 80 und 84 Prozent derjenigen, die das Produktinformationsblatt sehr nützlich finden, geben an, dass sich durch das Informationsblatt ihr Verständnis der Funktionsweise der Anlage, ihrer Chancen und Risiken sowie der mit ihr verbundenen Kosten und Provisionen verbessert habe.
Die Studienergebnisse zeigen damit, dass die reine Bereitstellung von Informationen für Verbraucher mit geringer finanzieller Allgemeinbildung oder weniger Beratungserfahrung nur von eingeschränktem Nutzen ist, da die erhaltenen Informationen scheinbar zu keinem zusätzlichen Erkenntnisgewinn führen. Entscheidend für den Verbraucher sei somit nicht ein „Mehr“ an Papier, sondern ein „Mehr“ an Erkenntnis. Die Herausgeber der Studie sehen dies als Erfordernis einer verbesserten finanziellen Allgemeinbildung in Deutschland, welche optimalerweise bereits in der schulischen Ausbildung verankert werden sollte. Nur so könne die zusätzliche Bereitstellung an Informationen auch in besseren Entscheidungen münden und Fehlentscheidungen reduzieren.
Quelle: Pressemitteilung EBS
Die 1971 gegründete EBS Universität für Wirtschaft und Recht ist eine private Wirtschaftsuniversität mit Standorten in Wiesbaden und Oestrich-Winkel. Die Universität bildet rund 2.000 Studenten in Betriebswirtschaftslehre und für die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) in Jura aus. In ihrer Forschung legt die Universität einen Schwerpunkt auf wirtschaftlichen Anwendungsbezug. Das PFI Private Finance Institute mit dem Stiftungslehrstuhl Private Finance & Wealth Management der EBS Business School ist eine Forschungs- und Weiterbildungseinrichtung im Bereich der nachfrageorientierten Wealth Management-Forschung mit Schwerpunkten in den Bereichen Private Finance, Private Wealth Management und Financial Planning. (AZ)