Deka strebt Krypto-Verwahrlizenz an

Das Wertpapierhaus der Sparkassen, die Deka Bank, hat die Krypto-Verwahrlizenz beantragt. Unternehmen, die für Dritte Digitale Assets verwahren wollen, müssen dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen, erst dann dürfen sie ihren Kunden eine Wallet anbieten. Die Deka wendet für ihr digitales Schließfach die besonders sichere Cold- und Warm-Wallet Struktur an. Sie möchte ihren institutionellen Kunden die Verwahrung von Digitalen Assets anbieten.

Die Deka Bank kann seit dem vergangenen Jahr die Rolle eines Krypto-Wertpapier-Registerführers ausüben, die Verwahrung für Digitale Assets ist nun der nächste Entwicklungsschritt. Sie hat bereits erste Digitale Assets emittiert und eine Plattform zur Marktreife gebracht, die Basis für die gesamte Wertschöpfungskette von Emission, über Handel bis hin zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte ist. Die Verwahrung bildet eine weitere, essenzielle Säule in der definierten Digital-Assets-Strategie der DekaBank. „Digitale Assets sind ein Schlüsselfaktor, um die Deka und die Sparkassen beim Wertpapiergeschäft wettbewerbsfähig zu halten“, sagt Martin K. Müller, Vorstandsmitglied der DekaBank. Die Digitalisierung des Wertpapiergeschäfts birgt großes Potenzial. Transaktionen von diversen Arten von Finanzinstrumenten können standortunabhängig und nahezu in Echtzeit abgewickelt werden. „Die Krypto-Verwahrung ist das Eintrittstor in die globalen digitalen Netzwerke und die Chance, den Markt der digitalen Assets mitzuprägen“, sagt Müller.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) eine rechtssichere Grundlage für Digitale Assets geschaffen, auf dessen Basis regulierte Produkte und Services entwickelt werden können. Seit Inkrafttreten des eWpG ist es möglich, Inhaberschuldverschreibungen und Investmentfondsanteile in Form eines Krypto-Wertpapiers zu begeben. Dadurch müssen keine physischen Wertpapierurkunden mehr erzeugt werden, die Emission kann direkt auf der Blockchain stattfinden, die Prozessabläufe verkürzen sich, die Emittenten und Investoren können direkter miteinander agieren. Bereits durch den Gesetzgeber angekündigt ist der dritte Schritt, die Begebung von Krypto-Aktien. (DFPA/JF1)

Die Deka Bank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe. Mit Total Assets in Höhe von 363 Milliarden Euro (per 30. September 2022) sowie mehr als 5,2 Millionen betreuten Depots ist sie einer der größten Wertpapierdienstleister und Immobilien-Asset Manager in Deutschland.

www.deka.de

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