Genossenschaftsbanken für Herausforderungen der Corona-Krise gut aufgestellt

Im Geschäftsjahr 2019 steigerte die Genossenschaftliche Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken ihren konsolidierten Gewinn nach Steuern auf 7,0 Milliarden Euro (2018: 5,4 Milliarden Euro). Das Wachstum im Vergleich zum Vorjahresergebnis ist insbesondere auf positive Kapitalmarkteffekte und das Versicherungsgeschäft zurückzuführen, während das klassische Bankgeschäft einen Anteil leicht unter Vorjahresniveau zum Gewinn beisteuerte. Im Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden konnte die Finanzgruppe ihre Bestände um 6,2 Prozent auf 844,6 Milliarden Euro steigern. Im Einlagengeschäft erreichte sie erneut ein Wachstum der Kundeneinlagen um 4,5 Prozent auf 880,4 Milliarden Euro. Ihr bilanzielles Eigenkapital baute die genossenschaftliche Finanzgruppe um 7,7 Prozent auf 116 Milliarden Euro aus.

Das laufende Geschäftsjahr 2020 ist geprägt von den Folgen der Pandemie. In den Monaten März bis Juni 2020 lagen die monatlichen Zuwächse der Darlehensbestände an Privat- und Firmenkunden um rund 40 Prozent über den Zuwächsen des Darlehensbestandes in den Monaten vor Corona. Insgesamt haben die Genossenschaftsbanken seit Anfang März rund 17 Milliarden Euro mehr Darlehen vergeben.

Die genossenschaftliche Finanzgruppe hat in der Pandemie erhebliche Ressourcen für die Förderkreditberatung, Kreditantragsprüfung und -bearbeitung des KfW-Sonderprogramms bereitgestellt. Dies spiegelt sich in dem Marktanteil von rund 30 Prozent bei den KfW-Corona-Förderkrediten wider. Aktuell verzeichnet die genossenschaftliche Finanzgruppe knapp 30.000 KfW-Corona-Förderkreditanträge mit einem Antragsvolumen von 7,7 Milliarden Euro.

„Es wäre auch sehr sinnvoll, das bestehende KfW-Förderprogramm ‚ERP-Kapital für Gründung‘ mit einem zu 100 Prozent haftungsfreigestellten Nachrangdarlehen über Gründer und junge Unternehmen hinaus für alle kleinen und mittleren Unternehmen bis 800.000 Euro zu öffnen“, erklärt Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Von der Corona-Pandemie geschwächte Unternehmen benötigten zunehmend staatliche Unterstützung zur Stärkung ihres Eigenkapitals. Kolak: „Daher sollte die Politik die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustrücktrags einführen und die staatlichen Rückbürgschaften und Beteiligungsvolumina für mittelständische Beteiligungsgesellschaften erhöhen.“

Mit Blick auf die anstehenden Beratungen der europäischen Staats- und Regierungschefs zum europäischen Aufbauplan am 17. Juli dieses Jahres hofft Kolak, dass die Beteiligten unter der deutschen Ratspräsidentschaft schnell zu einem Kompromiss finden. Der Plan sei eine weitere wichtige Säule der konjunkturellen Erholung. Die Zuschüsse sollten jedoch nur unter Auflagen und Bedingungen gewährt werden. Eine zielgerichtete Mittelverwendung und eine deutlich frühere Tilgung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Mittel als bis zum Jahr 2058 dürfe nicht aus den Augen verloren werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BVR

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vertritt die Interessen der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken - Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken und Sonderinstitute -, genossenschaftliche Zentralbanken, die Unternehmen der Finanzgruppe sowie die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

www.bvr.de

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