Honorarfinanz künftig auch als Versicherungsberater tätig
Neben der bereits seit 2016 bestehenden Zulassung als Honorar-Anlageberater nach § 32 KWG ist die Karlsruher Honorarfinanz AG jetzt auch als „Versicherungsberater“ nach §34 d Absatz 2 zugelassen. Somit biete das Unternehmen als eines der wenigen Finanzdienstleister in Deutschland seine Dienstleistungen sowohl in der Anlage- als auch in der Versicherungsberatung rein auf Honorarbasis an.
Geplant sei in Kürze die Mitgliedschaft im BVVB, dem Bundesverband der Versicherungsberater. „Mit der Zulassung als Versicherungsberater spezialisieren wir uns ausschließlich auf die Altersvorsorge- und Absicherungsberatung. In Kombination mit der Honorar-Anlageberatung bieten wir Verbrauchern jetzt ein umfängliches und produkt-unabhängiges Dienstleistungspaket“, sagt Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat. „Wir sind überzeugt, dass die Verbraucher den Wert einer solchen Beratung im Vergleich zum Produktverkauf gegen Provision honorieren werden.“
Durch die Erweiterung auf die Versicherungsberatung sei es der Honorarfinanz möglich, die Verbraucher über die Vor- und Nachteile aus den verschiedenen Vorsorgeschichten umfassend zu beraten. Diese bestehen aus der Finanzanalyse und Risikoprofilierung, der Strategieberatung zur Altersvorsorge nach zuvor ermittelter Zieldefinition und schließlich der darauf aufbauenden Anlageberatung. Horvat: „Nach der KWG-Lizenz vor zwei Jahren war für unsere Unternehmensentwicklung die Zulassung zur Versicherungsberatung der nächste logische Schritt. Damit unterscheiden wir uns von mehr als 99 Prozent der Marktteilnehmer.“
Quelle: Pressemitteilung Honorarfinanz
Die Honorarfinanz AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigtes Institut nach dem Kreditwesengesetz (KWG) mit der Bezeichnung Honorar-Anlageberatung mit Sitz in Karlsruhe. Das Unternehmen hat sich auf die Konstruktion von Index-Weltportfolien für Anleger spezialisiert und begleitet diese bis zur Zielerreichung. (mb1)