„Honorarvermittlung hat mit Honorarberatung nichts zu tun“

Dem Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) zufolge ist die Honorarvermittlung weitgehend identisch mit dem Vertrieb von Investment- und Vorsorgeprodukten auf Provisionsbasis. Deshalb warnt der VDH Anleger und Vorsorgesparer vor einem Etikettenschwindel und falschen Versprechungen. „Jene Honorarvermittlung zielt allein auf den höchstmöglichen Profit des Verkäufers. Das bringt die Honorarberatung in Deutschland in Verruf und schadet jedem echten Honorarberater“, sagt VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch. Denn Honorarvermittler preisen nach VDH-Erkenntnissen günstige Honorartarife an und schließen im nächsten Schritt teure Factoring- und/oder Kostenvereinbarungen mit ihren Kunden ab. Verkäufer, die so unter der falschen Flagge einer „Honorarberatung“ segeln, könnten so extrem hohe Vergütungen für den Produktvertrieb erzielen.

Nach VDH-Meinung ist Honorarberatung genauso preiswert oder auch teuer wie die provisionsgetriebene Beratung, die fast ausschließlich auf den Produktverkauf zielt. „Doch leider verbreitet sich mit der Honorarvermittlung ein Geschäftsmodell, das mit Honorarberatung nichts zu tun hat“, kritisiert VDH-Chef Rauch. Praktiziert werde dies vorzugsweise von Vermittlern, die „ihre Policen gegen gutes Honorar und üppigen zusätzlichen Vergütungsvereinbarungen verticken. Dies sind in der Spitze acht Prozent der Beitragssumme, somit im Schnitt doppelt so viel wie beim Policenverkauf ausschließlich auf Provisionsbasis“, rechnet VDH-Geschäftsführer Rauch vor. Weiterer Pluspunkt aus Verkäufersicht ist, dass er seine Vergütung ohne Stornoreserve und ohne Stornorisiko einstreichen kann.

Der VDH fordert die Politik auf, umgehend eine Bezeichnungspflicht für Finanzvermittler und Finanzberater einzuführen. Ausschließlich Zeit und Know-how dürfen vergütet werden und nicht die erfolgsabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten. Darüber hinaus fordert der VDH ein Verbot von Provisionssurrogaten mittels Factoring und Kostenausgleichsvereinbarungen. Zusätzlich müsse dafür gesorgt werden, dass ausschließlich Honorar-Finanzanlageberater (§34h Gewerbeordnung) beziehungsweise Honorar-Anlageberater nach dem Kreditwesengesetz Honorare annehmen dürfen. „Wir brauchen kein Provisionsverbot, sondern ein Honorarannahmeverbot für Vermittler von Finanzprodukten“, fordert Rauch. Nur eine strikte Trennung von Vermittlung und Beratung schütze den Verbraucher und stärke das Berufsbild des Honorarberaters.

Quelle: Pressemitteilung VDH

Die VDH GmbH wurde im Jahr 2000 gegründet und agiert als Infrastrukturanbieter für die Honorarberatung in Deutschland. Zu den angeschlossenen Partnerunternehmen zählen Volks-, Raiffeisen- und Privatbanken, Vermögensverwalter, Certified Financial Planer und freie Berater. (JF1)

www.verbund-deutscher-honorarberater.de

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Beratung und Vertrieb

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