Online-Versicherungen: Tarife müssen bedarfsgerecht sein

Wer für eine neue Versicherung online recherchiert, ist weitestgehend auf sich allein gestellt. Je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht. Das ist das Ergebnis eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Studie untersucht vier Online-Vergleichsportale im Hinblick darauf, wie bedarfsgerecht die berechneten Tarife bei Haftpflichtversicherungen für Verbraucher tatsächlich sind.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die online nach einer Versicherung suchen, müssen vor Vertragsabschluss umfassend zu ihren Bedürfnissen befragt werden. Die vorgeschlagene Versicherung muss laut europäischer Richtlinie für den Versicherungsvertrieb auch Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen“, sagt Lars Gatschke, Referent Team Finanzmarkt beim vzbv. „Das gilt für den stationären Vertrieb und auch für Online-Angebote.“

Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) legt fest, dass vor jedem Versicherungsabschluss – also auch bei beratungsfreiem Vertrieb – Verbraucher zu ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt werden müssen. Außerdem muss die angebotene Versicherung zu den Wünschen und Bedürfnissen passen. „Insbesondere Vergleichsportale wünschen sich in der nationalen Umsetzung der Versicherungsrichtlinie Anpassungen, damit sie nicht beraten müssen“, so Gatschke. „Der vzbv fordert, dass die europäische Richtlinie bei ihrer Anwendung in Deutschland wörtlich genommen wird. Auch Vergleichsportale dürfen nur Empfehlungen aussprechen, wenn sie Bedürfnisse von Verbrauchern umfangreich abfragen und berücksichtigen.“

Eine umfassende Beratung im Versicherungsvertrieb ist für Verbraucher entscheidend. Dort dient insbesondere die Honorarberatung dem Verbraucherschutz. Sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, die Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte voranzutreiben.

Durch die Einführung eines Honorarannahmeverbots für Vermittler würde eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung gezogen werden. „Damit wären Mischformen der Vergütung von Vermittlern ausgeschlossen. Es gäbe zwei klar abgegrenzte Säulen im Vertrieb von Versicherungsprodukten. Das würde der vzbv ausdrücklich begrüßen“, so Gatschke.

Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst das langfristige Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung und bei Finanzvergleichsportalen.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 40 Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (mb1)

www.vzvb.de

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Beratung und Vertrieb

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