Private Banken und Rat für Nachhaltige Entwicklung arbeiten zusammen
Der Bankenverband und der Rat für Nachhaltige Entwicklung haben eine Kooperationsvereinbarung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) geschlossen. Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, und Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, unterzeichneten am 6. November 2015 ein entsprechendes „Memorandum of Understanding“ in Berlin.
Der Schwerpunkt der Kooperation soll in der Erstellung eines Leitfadens zur nichtfinanziellen Berichterstattung für mittelständische Banken liegen. Kemmer: „Schon heute bekennen sich die privaten Banken zu zahlreichen nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards. Die anstehende Umsetzung der CSR [Corporate Social Responsibility]-Richtlinie bis zum Dezember 2016 in deutsches Recht wollen wir zum Anlass nehmen und mit dem geplanten Leitfaden insbesondere die mittelständischen Banken auf die zukünftigen Berichtspflichten hinweisen sowie praktikable Lösungsansätze für den erforderlichen nichtfinanziellen Bericht entwickeln.“
Die CSR-Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz und die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte im Rahmen der Unternehmensführung in der Europäischen Union zu erhöhen. Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die im öffentlichen Interesse stehen – darunter fallen Banken – müssen ab 2017 über ihr Engagement im Umweltschutz, soziale und auf die Mitarbeiter bezogene Initiativen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption berichten.
„Im Vorfeld der anstehenden Klimaschutzkonferenz in Paris und der geplanten Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 senden die privaten Banken mit der Kooperation ein klares Signal an die Politik, dass der verantwortungsvolle Umgang mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft in den Banken ernstgenommen wird“, so Kemmer.
Quelle: Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (Bankenverband) mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland. Dem 1951 gegründeten Bankenverband gehören mehr als 210 private Banken und elf Landesverbände an.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung mit Sitz in Berlin wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Die Aufgaben des Rates sind die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen. (JF1)