Serviceanbieter für Honorar-Finanzberatung macht Finanzberater "IDD-ready"
Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab dem 23. Februar 2018 neue Regeln im Versicherungsvertrieb. Der Serviceanbieter für Honorar-Finanzberatung Honorarkonzept bietet Orientierung für Finanzberater und beantwortet die drängendsten Fragen rund um die neue Rechtslage.
„Unsere Partner bekommen praxisnahe Unterstützung und konkrete Lösungen zu allen Themen, die die IDD betrifft“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept. „Das sind die gesetzlichen Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten“, so Reddmann. Ein besonderer Fokus dabei: Honorarkonzept erläutert passgenau, wie Makler zum Beispiel mit dem Thema Interessenkonflikte umgehen müssen und was bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten zu beachten ist.
Das Themenportal der Honorarkonzept zur Vermittlerrichtlinie IDD gibt es unter: https://www.honorarkonzept.de/index.php/idd.html
Quelle: Pressemitteilung Honorarkonzept
Die Honorarkonzept GmbH mit Sitz in Göttingen ist ein Servicedienstleister für Honorarberater im Bereich Finanzen und Versicherungen. Das im Jahr 2009 gegründete Unternehmen kooperiert mit über 300 angeschlossenen Honorarberatern, denen es eine Bandbreite von Nettoprodukten, Seminare und Coachings sowie IT-Tools für Beratung, Analyse und Verwaltung zur Verfügung stellt. (TH1)