Versicherungsvermittlungsverordnung: IDD-Checkliste für Vermittler finalisiert
Die Checkliste zur rechtskonformen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die von Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) im Vorfeld des Inkrafttretens der IDD entwickelt wurde, ist nun finalisiert worden. Sie beinhaltet jetzt auch Punkte, die sich aus der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben.
Die aktualisierte IDD-Checkliste gibt Vermittlern in 23 Hinweispunkten aus zehn Themen (wie beispielsweise zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement) Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen.
„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“
„Dabei legten wir Wert auf Klarheit und Verständlichkeit sowie auf Vollständigkeit aller neuen Pflichten für Vermittler nach IDD“, ergänzt der Autor Beenken. „Schließlich ist es für die betroffenen Vermittler nicht ganz einfach, die zahlreichen neuen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz sowie in der Gewerbeordnung zu identifizieren. Diese Checkliste bietet somit eine übersichtliche Hilfe für alle Versicherungsvertreter und -makler, kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen.“
Die IDD-Checkliste ist auf der KuBI-Website (www.kubiev.de) frei verfügbar.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. (JF1)