BaFin konsultiert Rundschreiben zur Entwicklung und zum Vertrieb von Finanzprodukten
Um den Verbraucherschutz bei den am Markt angebotenen Finanzprodukten zu stärken, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf eines Rundschreibens veröffentlicht, das regelt, wie Institute die Entwicklung und den Vertrieb von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft überwachen und steuern. Das Rundschreiben basiert auf entsprechenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA.
Das Rundschreiben verpflichtet die adressierten Institute dazu, bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten stets die Verbraucherinteressen im Fokus zu behalten. Konkret enthält der Entwurf Vorgaben zu erforderlichen Regelungen im internen Kontrollsystem, zur Definition eines Zielmarktes für die Finanzprodukte, zur Analyse und laufenden Überwachung der Produkte sowie zu deren Vertrieb.
Kreditinstitute müssen das Rundschreiben der BaFin vollumfänglich beachten. Zahlungsdienstleister, die keine Kreditinstitute sind, müssen es nur insoweit anwenden, wie dies im Hinblick auf ihre Größe sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten geboten erscheint.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. August entgegen. (JF1)
Quelle: Homepage BaFin