Baugesetzbuch-Novelle ermöglicht flexibles und bedarfsgerechtes Bauen
„Flexibler bauen heißt bedarfsgerecht bauen, und bedarfsgerecht bauen heißt bezahlbarer bauen. Hierfür hat die Bundesregierung mit der Novelle des Baugesetzbuches eine gute Vorlage geschaffen“, sagt Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Gesetzesvorlage im Bauausschuss des Deutschen Bundestages. Ibel ist als Sachverständiger von den Bundestagsabgeordneten eingeladen, um die Sicht der Immobilienwirtschaft auf die neue Baugesetzbuchnovelle zu schildern.
„Angesichts des großen Wohnraummangels ist die Ausweitung des beschleunigten Verfahrens ein wichtiger Ansatz“, so Ibel. Laut Gesetzentwurf gilt das beschleunigte Verfahren künftig auch für Baugebiete, die an den Innenbereich anschließen: „So wird die Baulandgewinnung erleichtert und eine Weiche gestellt, damit die Baulandpreise wieder auf ein vernünftiges Maß gebracht werden und Bauen wieder bezahlbar wird.“ Obwohl die Regelung bis 2019 befristet ist, sei sie eine gute Sofortmaßnahme, so Ibel.
Ibel begrüßt zudem die Einführung des neuen Gebietstyps „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). „Dort darf künftig dichter, höher und somit auch effizienter gebaut werden“, sagte Ibel. Durch flexiblere Regelungen werde dort eine bessere Vereinbarkeit von Wohnen und Gewerbe ermöglicht. So darf künftig nachfragegerecht auch der Wohnanteil überwiegen. Auch reine Wohngebiete sind nun regelmäßig zulässig. Bislang gilt dies nur in Ausnahmefällen. „Ausnahmeregeln schaffen aber keine Investitionssicherheit, die die Immobilienwirtschaft so dringend benötigt“, betonte Ibel. „Investitionssicherheit gibt es nur, wenn flexibles und bedarfsgerechtes Bauen im Regelfall festgeschrieben wird.“
Ibel betont jedoch, dass der Erfolg und die Praxistauglichkeit des „Urbanen Gebiets“ auch von der Gestaltung des Lärmschutzes abhängen. „Für ein gelungenes Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen brauchen wir eine Anpassung der TA Lärm [Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm]. Hier hat die Bundesregierung bereits vorgelegt. Jetzt muss der Bundesrat mitziehen.“
Quelle: Pressemitteilung BID
Der BID Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland, Berlin, ist eine Interessensvertretung der Immobilienwirtschaft, der mehrere Bundesverbände der Immobilienwirtschaft angehören, beispielsweise der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (JF1)