Bundesregierung will Garantiezins weitestgehend abschaffen - BdV fürchtet Negativfolgen
Am 7. Oktober 2015 meldete das Nachrichtenmagazin „n-tv“ in seiner Online-Ausgabe, dass die Bundesregierung plane, dass der Garantiezins von 1,25 Prozent bei Lebensversicherungen im Neugeschäft künftig nur noch für wenige kleine Versicherer gelten soll, die nicht dem EU-Regelwerk „Solvency II“ unterliegen, das vom 1. Januar 2016 an gilt. Alle andere könnten den Garantiezins beliebig festlegen, solange sie sich an die „Solvency II“-Anforderungen halten. Würde dies geschehen, befürchtet der Bund der Versicherten (BdV) auch Nachteile für Altverträge. „Zwar sind die Garantien schon bestehender Verträge ziemlich sicher, die neuen Maßnahmen der Bundesregierung werden aber negativ auf die Überschüsse durchschlagen“, so Axel Kleinlein, Vorstandsprecher des BdV. Sinkende Überschüsse könnten dann zu einer noch unrentableren Altersvorsorge führen. „Die Bundesregierung spielt mit dem Vertrauen der Bürger in Lebensversicherungen, private Renten, Riester-Renten, Rürup-Renten und betriebliche Altersvorsorge.“ Alle diese Wege der Altersvorsorge seien bisher stark geprägt von den klassischen Verträgen mit Garantiezins.
Der BdV erwartet, dass im Neugeschäft künftig nur die neuartigen und besonders intransparenten Tarife angeboten werden. Die Versicherungsunternehmen würden sich daran orientieren, das Neugeschäft mit neuartigen Produkten attraktiver erscheinen zu lassen. „Fehlt der Wettbewerb bei klassischen Tarifen, dann werden die Überschüsse der Altbestände automatisch sinken“, befürchtet Kleinlein. Die Überschüsse in den Beständen der klassischen Tarife dienten bisher als Verkaufsargument für den Vertrieb von Neuverträgen mit Garantiezins.
Ohne einen einheitlichen Garantiezins, würde der Wettbewerb zudem intransparenter. Der Wegfall des Höchstrechnungszinses werde dazu führen, dass die Versicherer unterschiedliche Garantieverzinsungen anbieten. Im Ergebnis könnte laut BdV ein Versicherer, der von sich aus einen hohen Zins verspricht, selbst bei höherer Gesamtverzinsung einen niedrigeren Überschuss ausweisen, als ein Mitbewerber ohne jegliche Garantien. Dies vor allen Dingen selbst dann, wenn letzterer insgesamt eine geringere Gesamtrendite böte.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)