Anzahl der Vermittler nach § 34f Gewerbeordnung erneut gestiegen
Zum 1. Januar 2016 sind insgesamt 36.412 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen. Das geht aus der aktuellen Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor. Der seit dem Frühjahr 2015 bestehende Aufwärtstrend hat sich damit fortgesetzt. Gegenüber dem Stand vom 1. Juli 2015 sind bundesweit 364 neue Vermittler mit Erlaubnis hinzugekommen (im Vergleich zum 1. Oktober 2015: plus 218).
In einer der drei Finanzsparten ging die Zahl der registrierten Vermittler im dritten Quartal beziehungsweise im zweiten Halbjahr 2015 allerdings erneut zurück: Zur Vermittlung geschlossener Investmentvermögen waren zum 1. Januar des neuen Jahres 9.610 Vermittler berechtigt. Das ist ein Minus von 37 gegenüber dem 1. Oktober 2015 beziehungsweise von 67 gegenüber dem 1. Juli 2015. Die Erlaubnis zur Vermittlung von offenen Investmentvermögen besitzen zum 1. Januar 35.914 Vermittler (plus 194 gegenüber dem Vorquartal) und zur Vermittlung von Vermögensanlagen 6.380 Registrierte (plus 141).
Leicht zugenommen haben auch die Registrierungen im Honorar-Finanzanlagenberaterregister. Die Erlaubnis zur Beratung hatten zum 1. Januar 110 Finanzberater. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal.
In die Statistiken des DIHK fließen Mehrfachzählungen ein, weil jeder Antragsteller die Erlaubnis für mehrere der drei Finanzsparten beantragen kann.
Quelle: Eigene Recherchen, Statistik DIHK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit Sitz in Berlin nimmt als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften der wirtschaftlichen Selbstverwaltung das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen sowie Politik und Öffentlichkeit wahr. (TH1)