Neue LV-Abrechnungsformel bei Maxpool: 88 Prozent für angebundene Partner
Der Maklerpool Maxpool setzt laut eigener Aussage künftig auf vollständige Transparenz: Das Unternehmen definiert den Anteil der LV-Courtagen für angebundene Partner auf einen Pauschalwert von 88 Prozent über alle Bereiche. Das bedeutet, dass Maxpool von allen Courtagearten aus dem Bereich Lebensversicherungen (LV) jeweils zwölf Prozent als Vergütung für sich selbst berechnet, ganz gleich ob es sich dabei um Abschlussvergütung, laufende Abschlussvergütung oder Bestandspflegecourtage handelt.
Bei inaktiven Maklern, die nur gelegentlich Geschäfte über die Hamburger platzieren, liegt das Verhältnis bei 80 Prozent für den Makler und 20 Prozent für Maxpool. Die Neuregelung gilt für alle LV-Neugeschäfte ab dem 1. Mai 2015. Sofern ein Versicherer seine Vergütungskonditionen bereits infolge des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) reduziert hat, rechnet das Unternehmen ab sofort nach dem neuen Verteilungsschlüssel.
„Infolge der Umsetzung des LVRG kann der Makler kaum mehr überblicken, welche Tarife bei welchem Anbieter wie vergütet werden. Wir möchten mit unserer neuen Abrechnungsstrategie als Partner des Maklers unseren Beitrag dazu leisten, diese undurchsichtige Situation nicht zusätzlich noch zu verkomplizieren. So kamen wir auf die pauschale 88-Prozent-Formel. Damit zeigen wir indirekt auch unsere Eingangssätze als Maxpool auf, was ich nur fair und transparent finde“, sagt Maxpool-Chef Oliver Drewes.
Aufgrund der Geschäftsbündelung als Poolgemeinschaft bezieht Maxpool laut Unternehmensangabe zumeist einen Vergütungssatz vom Produktgeber, der zwischen zehn und 20 Prozent über dem Wert liege, den der Makler auf direktem Wege bei einer Direktanbindung an den Versicherer erhalten würde. Insofern bleibe laut Maxpool die „Win-win-Situation“ durch die Zusammenarbeit mit einem Pool unverändert bestehen. Der Abrechnungssatz sei im Übrigen so austariert, dass er im Vergleich zu den bisherigen Maxpool-Abrechnungskonditionen mindestens gleich, zumeist aber etwas besser für den Makler ausfalle.
Der Maklerpool trage dank der Neuregelung auch einen Teil der Minuslast, die durch die Courtagereduzierung entstehe. Denn zwölf Prozent auf einen geringeren Vergütungssatz machen auch eine geringere Beteiligung für Maxpool und eine proportional höhere Vergütung für seine Partner aus als mit dem alten System. „Der Grund dafür ist, dass wir uns in einer Schicksalsgemeinschaft mit dem Makler sehen“, sagt Oliver Drewes. „Der Makler kann sich darauf verlassen, dass wir als Pool einen einheitlichen Kostensatz auf Prozentbasis für unsere Dienstleistungen erheben und uns bei geringeren Abrechnungssätzen daher automatisch mit reduzieren. Somit begegnen wir auch dem Verdacht, dass sich der Pool auf Kosten des Maklers hinsichtlich der LVRG-Reduzierung schadlos halten möchte. Ich halte unser Modell für fair und transparent und wir setzen damit ein Zeichen am Markt."
Quelle: Pressemitteilung Maxpool
Maxpool zählt nach eigenen Angaben mit mehr als 5.000 kooperierenden Maklern zu den größten unabhängigen Maklerpools in Deutschland. Neben Produkten von über 100 Gesellschaften bietet die 1994 gegründete Servicegesellschaft für Finanzdienstleister eigene Deckungskonzepte im Versicherungsbereich an. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. (mb1)