VuV will Verbraucherschutz durch verbandseigene Schlichtungsstelle stärken

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) gründet mit der VuV-Ombudsstelle eine eigene unabhängige Einrichtung zur außergerichtlichen und kostenfreien Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und dem Verband angeschlossenen unabhängigen Vermögensverwaltern.

Lassen sich Konflikte im Dialog nicht ausräumen, droht häufig ein kostspieliges und aufwendiges Gerichtsverfahren. Das VuV-Ombudsverfahren, mit dem der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bremen, Wolfgang Arenhövel betraut worden ist, bietet den Konfliktparteien eine unbürokratische Alternative zum gerichtlichen Verfahren. „Natürlich lassen sich nicht alle Konflikte unkompliziert in einem bilateralen Gespräch klären. Häufig bedarf es eines unabhängigen Dritten, der die Situation objektiv von außen beurteilt. Außerdem sind Gerichtsverfahren bei Auseinandersetzungen mit geringem Streitwert regelmäßig unverhältnismäßig. Das Ombudsverfahren kann diese Lücke schließen“, so Arenhövel.

Der VuV wertet die Einrichtung der Schlichtungsstelle als Beitrag der Verbandsmitglieder zur nachhaltigen Stärkung des Verbraucherschutzes. „Als Verband sind wir stets auf der Suche nach effizienten Möglichkeiten, um unsererseits den Anlegerschutz zu stärken. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2013/11/EU zur Alternativen Streitbeilegung (AS) in Form unserer eigenen, aber unabhängigen Schlichtungsstelle können wir als Verband ein Zeichen setzen und Verantwortung übernehmen“, erläutert VuV-Vorstandsvorsitzender Andreas Grünewald.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis zum 09. Juli 2015 erfolgt sein. „Der Verband hat die Errichtung der Schlichtungsstelle um knapp ein Jahr vorgezogen, um bereits heute den Verbrauchern eine pragmatische Möglichkeit der Streitbeilegung zu bieten“ so Grünewald. Der Verfahrensverlauf ist dabei weitestgehend standardisiert: Nach der ersten Prüfung der eingegangene Unterlagen nimmt die Schlichtungsstelle Kontakt zum betroffenen Vermögensverwalter auf und bittet um seine Stellungnahme. Unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage erarbeitet dieser zeitnah einen begründeten Schlichtungsvorschlag, der beiden Seiten abschließend vorgelegt wird.

Der VuV hat eine eigene Homepage zur Ombudsstelle eingerichtet, damit sich Verbraucher umfassend informieren und im Bedarfsfall ihren Schlichtungsantrag einreichen können. http://www.vuv-ombudsstelle.de.

Quelle: VuV Pressemitteilung

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter. Dem am 12. Dezember 1997 mit sieben Mitgliedern gegründeten Verband gehören aktuell rund 250 Mitglieder an. Dazu gehört, dass Finanzportfolioverwalter in der Sache kompetent und unabhängig in der Vertretung der Interessen ihrer Kunden sind.

www.vuv.de

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