BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Plattform investeriagroup.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform investeriagroup.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Laut der Aufsicht rechtfertigten die Inhalte der Webseite investeriagroup.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung Investery Group auf. Eine Rechtsform wird nicht angegeben. Dem Internetauftritt kann eine Geschäftsadresse in der Schweiz entnommen werden, die laut BaFin jedoch nicht existiert. In den Geschäftsbedingungen hingegen wird auf das Recht von Vanuatu verwiesen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Interessierte in der Unternehmensdatenbank der BaFin. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.