Basiswissen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften für Vermittler
Eine steuerliche Beratung ist von Gesetzes wegen bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Dennoch sollten Vermittler Grundkenntnisse der steuerlichen Rahmenbedingungen von Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten haben. Das schreiben Dr. Jürgen Mertes und Dr. Carmen Griesel, beide Geschäftsführer der ETL-GKM-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, in einem Fachbeitrag für die aktuelle Ausgabe des Fachmagazins für Risiko- und Kapitalmanagement „AssCompact“ (Ausgabe 05/2015). Nur so könnten Vermittler auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen.
Die Autoren stellen verschiedene Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten ergeben, vor. So sei bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften stets als erstes die Frage zu beantworten, ob die Abgeltungssteuer oder die Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz einschlägig sei. Im letzteren Fall schließe sich bei Gewinnen die Frage nach der richtigen Bestimmung der Spekulationsfrist an.
Die Autoren weisen darauf hin, dass ab 2015 Kreditinstitute und Versicherungen neben der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einzubehalten haben. Da im Erlebensfall ausgezahlte Leistungen aus Lebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen wurden, stets zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, werde die Versicherung nunmehr einen Steuereinbehalt vornehmen, wenn der Kunde kirchensteuerpflichtig ist. (jpw1)