GDV: Lebensversicherung anpassen statt kündigen
Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte wohl überlegt und der letzte Schritt sein, so merkt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in einer Kolumne an.
Die Folgen der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Altersvorsorge von Millionen Sparern machten dieser Tage viele Schlagzeilen, zumeist negative: So wiesen einige Versicherer ihre Kunden auf die Möglichkeit hin, ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen zu können und dafür den fälligen Rückkaufwert zu bekommen. Als Vertreter der Versicherungswirtschaft möchte von Fürstenwerth in der Kolumne klar stellen: Jeder seiner Kunden hätte ein gesetzlich verbrieftes Kündigungsrecht für seine Lebensversicherung. Anders als etwa bei Fondsgesellschaften, die Garantiefonds schließen, hätte dieses Recht aber eben nur der Kunde, nicht der Versicherer. Da möge es aus Sicht eines Unternehmens auf den ersten Blick naheliegend erscheinen, wenn ein Versicherer seine Kunden auf die Möglichkeit einer frühzeitigen Kündigung hinweist. Doch gerade beim Thema Altersvorsorge gehe es um Vertrauen und einen langen Atem. Eine bestehende Kundenbeziehung sei etwas, das man nicht leichtfertig aufgeben sollte.
Die Kunden gingen allerdings sehr verantwortungsvoll mit ihrem Kündigungsrecht um, denn seit Jahren sinken die Stornoquoten. So sei eine Kündigung des Vertrages meist die schlechteste Lösung. Dabei gehe es um die Rendite, aber auch um den Risikoschutz einer Lebensversicherung im Todesfall des Versicherten. Natürlich könne es individuelle Gründe für eine Kündigung geben, sie sollte aber immer gut abgewogen werden und der letzte Schritt sein.
Besser wäre, den Vertrag an neue Lebensumstände anzupassen, etwa die Police beitragsfrei zu stellen oder den Vertrag ruhen lassen. Bei dieser Lösung bleibe die Versicherung grundsätzlich bestehen. Allerdings verringerten sich Risikoschutz und Versicherungssumme. Auf Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossenen wurden, fallen in der Regel keine Steuern an. Das möge einen vorzeitigen Verkauf auf den ersten Blick verführerisch erscheinen lassen. Die Steuerbefreiung solcher Alt-Policen gilt aber für die gesamte Laufzeit und alle Zinsen und Überschussbeteiligungen, die in dieser Spanne erzielt werden. Es sollten schon sehr gute Gründe vorliegen, um diese Vorteile frühzeitig aufzugeben. Vor einer möglichen Kündigung sollte deshalb immer mit einem qualifizierten Berater gesprochen werden.
Quelle: Kolumne GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen zusammengeschlossen. (mb1)