Handelsplattform "Bitcoin Buyer": BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform „Bitcoin Buyer“, angeboten über die Webseiten bitcoin-buyer.de sowie bitcoin-buyer.app/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Laut der Aufsicht rechtfertige der Inhalt der Webseiten sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen die Annahme, dass der Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Der Betreiber führt auf der Website bitcoin-buyer.de aus, alle Partner-Makler seien von Tier-1-Regulierungsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority (FCA) und der australischen Securities and Investment Commission (ASIC) reguliert. Der BaFin liegen keine Hinweise auf eine tatsächliche Zusammenarbeit der Plattform mit regulierten Maklern vor.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, sind in der Unternehmensdatenbank der BaFIn hinterlegt. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.