Ökostrom: Künftig keine feste Einspeisevergütung
Am 3. März 2016 berichtet die „Welt“ in ihrer Print-Ausgabe, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) komplett umgekrempelt werde. Laut Rainer Baake, Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium und für die Energiewende zuständig, werde es künftig keine gesetzlich fixierte Einspeisevergütung mehr geben. Die Förderhöhe würde vielmehr über Ausschreibungen im Wettbewerb ermittelt. Ziel der Gesetzes-Novelle, die noch vor der Sommerpause beschlossen werden und 2017 in Kraft treten soll, sei, dass die Politik nicht mehr die Preise, sondern lediglich die gewünschte Menge an Solar- und Windkraftanlagen vorgibt. Investoren würden dann mit dem geringsten Kostenvoranschlag um die Baugenehmigungen wetteifern.
Bislang sei geplant, nur Anlagen mit einer Leistung größer als ein Megawatt zur Teilnahme an Ausschreibungen zu verpflichten. Hiermit solle vor allem der Verwaltungsaufwand klein gehalten werden. Mithin ändere sich für die Förderung kleiner Solar-Dachanlagen nichts. Auch der Bau von Biomasse- und Geothermie-Anlagen werde nicht ausgeschrieben, da es in diesem Bereich zu wenig Anbieter gebe und somit eine wettbewerbliche Ausschreibung nicht sinnstiftend sei. (JF1)