Votum und AfW überarbeiten Leitfaden zum Geldwäschegesetz

Die Vermittlerverbände Votum und AfW haben ihre Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz (GwG) überarbeitet und stellen diese allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung.

Das GwG erfährt kontinuierlich Veränderungen. Laut Votum und AfW ist es durch die diversen Novellierungen und Anpassungen nicht übersichtlicher geworden, sondern werfe in seiner Anwendung viele Fragen auf.

In Zusammenarbeit mit dem Geldwäschegesetz-Spezialisten Andreas Sutter (disphere interactive) haben die Verbände einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare, Arbeitshilfen und eine umfangreiche FAQ-Liste für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. In die Überarbeitung sind die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung eingeflossen. Die Gespräche mit den Aufsichtsbehörden haben ebenso ihren Niederschlag gefunden wie die vielen Gespräche mit den Verpflichteten zu Praxisfragen in der GwG-Umsetzung.

Besondere Berücksichtigung fand die Tatsache, dass viele Finanzberater mit Untervermittlern zusammenarbeiten. Die Dokumente wurden daher um diesen Bereich ergänzt.  Martin Klein, geschäftsführender Vorstand bei Votum, betont: „Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes betrifft alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Die Vorgaben sind jedoch leider sehr komplex und bergen einige Fallstricke, die es zu beachten gibt. Genau da setzen Votum und AfW an. Die Verbände bieten echte Praxistipps und erleichtern mit diesen Hilfestellungen die Umsetzung im Vermittleralltag.“

„Die Tendenz ist klar: Der Gesetzgeber und die Behörden machen bei dem Thema massiv Druck. Deutschland hat im europäischen Vergleich extrem Nachholbedarf. Die Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch in unserer Branche nehmen zu. Schon aus diesem Grund ist eine Befassung mit dem Thema dringend geboten“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. (DFPA/JF1)

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

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