BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem ersten Quartal 2020.
Neu ist, dass die Unternehmen im Berichtsformular S.14.01 zu ihren Lebensversicherungsverpflichtungen bestimmte objektive Produktkennzeichnungen verwenden müssen. Das wird es der BaFin ermöglichen, quantitative Informationen zu den Produkten im deutschen Lebensversicherungsmarkt in Zukunft deutlich effizienter zu erheben. Die Änderungen im narrativen Berichtswesen betreffen überwiegend den Solvabilitäts- und Finanzbericht (Solvency and Financial Condition Report – SFCR). Die 2019 eingegangenen Berichte waren aus Sicht der BaFin nicht adressatengerecht genug. Mit neuen Vorgaben will sie branchenweit sicherstellen, dass der SFCR seinen Zweck als für die Öffentlichkeit bestimmter Bericht erfüllt. Die Unternehmen müssen die neuen Anforderungen erstmals für den SFCR über das Jahr 2019 beachten, den sie 2020 veröffentlichen. (DFPA/JF1)
Quelle: Homepage BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.