BaFin untersagt Neugeschäft der Deutschen Steuerberater-Versicherung-Pensionskasse
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 der Deutsche Steuerberater-Versicherung-Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG das Neugeschäft untersagt.
Das Unternehmen kann laut BaFin gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist.
Der Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Ausgenommen hiervon sind (a) Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, (b) oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie (c) bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen.
Der Verwaltungsakt ist mit Ablauf des 11. November 2019 bestandskräftig geworden. (DFPA/mb1)
Quelle: Veröffentlichung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.