Betrieb der Lebensversicherung: BaFin veröffentlicht neues Merkblatt zur Zulassung von Aktiengesellschaften
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Merkblatt mit Hinweisen für die Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Lebensversicherung als Erstversicherungsunternehmen in Deutschland veröffentlicht.
Es konkretisiert Angaben und Unterlagen, die die Gesellschaften der BaFin vorlegen müssen, damit sie die Zulassung prüfen kann. Zudem benennt das Merkblatt die Besonderheiten, die für kleine Versicherungsunternehmen im Sinne von § 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gelten.
Das Merkblatt ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2011. Die Überarbeitung war laut BaFin aufgrund der VAG-Novelle notwendig geworden, die das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II in deutsches Recht umgesetzt hat. (DFPA/mb1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.