Bundesrat empfiehlt Nachbesserung
Die Bundesregierung möchte mit ihrem Entwurf zu einem Kleinanlegerschutzgesetz Verbraucher auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt künftig besser schützen und verhindern, dass sie Opfer unseriöser Renditeversprechen werden. Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 über den Gesetzentwurf beraten und umfangreich Stellung genommen. Er möchte die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter ausdehnen. Die im Gesetzentwurf bisher vorgesehenen Regelungen würden im Ergebnis die Handlungsbefugnisse eher einschränken, als sie zu erweitern, kritisiert der Bundesrat.
Auch die geplanten Regeln zur Prospekthaftung bleiben teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben, monieren die Länder. Dies sei nicht sachgerecht. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Bafin zukünftig auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherschutzinteressen verpflichtet sei. Diese Aufgabenerweiterung mache es unabdingbar, die Behörde in ihrer Struktur und Ausstattung in die Lage zu versetzen, den Befugnissen und Aufgaben auch effektiv nachkommen zu können. Die Länder regen zudem an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.
Eine Lockerung gegenüber dem Gesetzesentwurf empfiehlt der Bundesrat dagegen bei Schwarmfinanzierungen und bei Finanzierungen gemeinnütziger Projekte. Hier befürchtet der Bundesrat durch eine zu strikte Reglementierung eine Behinderung erwünschter Finanzierungsmodelle, etwa bei Start-Ups oder bei Genossenschaften. (AZ)
Quelle: Beschlussdrucksache des Bundesrates