FinVermV-Novellierung verzögert sich auf Ende März 2023
Der Vermittlerverband AfW hat aus dem Bundeswirtschaftsministerium erfahren, dass sich die Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auf Ende März 2023 verschieben wird. Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.
Wie der AfW weiter mitteilt, habe es laut Bundeswirtschaftsministerium Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs gegeben, sodass sich der Bundesrat nun wahrscheinlich erst am 31. März 2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen wird. Der Verordnungsentwurf liege noch nicht offiziell vor.
„Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“ empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. (DFPA/JF1)
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.