GDV-Stellungnahme zum Abschlussprüfungsreformgesetz
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende März 2015 den Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vorgelegt. Die darin enthaltene Ausübung der den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Abschlussprüfungsreform eingeräumten Wahlrechte wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ausdrücklich begrüßt. Nach Meinung des GDV bedürfen die EU-Vorgaben für grenzüberschreitend tätige Versicherungsgruppen allerdings der Klarstellung.
Die grundlegende Reform der europäischen Abschlussprüfung wurde in 2014 abgeschlossen. Neben die novellierte Achte EG-Richtlinie (2014/56/EU) tritt eine neue Verordnung (Nr. 537/2014 EU), die ausschließlich die Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zum Gegenstand hat. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Juni 2016 umsetzen und bis dahin auch die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht zur Anwendung der neuen EU-Verordnung vornehmen. Im Fokus der EU-Reform stehen die Einführung der externen Rotation nach grundsätzlich zehn Jahren mit einer vierjährigen Abkühlungsperiode sowie eine kasuistische Auflistung von unzulässigen Nichtprüfungsleistungen.
Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung der Höchstlaufzeiten bei einem Ausschreibungs- und Vorschlagsverfahren auf 20 Jahre und bei Joint Audits auf 24 Jahre vor. Nicht prüfungsrelevante Tätigkeiten wie Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen sollen weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen erbracht werden dürfen. Der deutsche Gesetzgeber mildert damit die Effekte der externen Rotation und der Trennung von Prüfung und Beratung durch die Nutzung der Mitgliedstaatenwahlrechte ab. Allerdings besteht die Befürchtung, dass die angestrebten Abmilderungseffekte bei grenzüberschreitend tätigen Versicherungsgruppen ins Leere laufen könnten. Eine solche Situation kann insbesondere dann entstehen, wenn die Mitgliedstaatenwahlrechte europaweit nicht einheitlich ausgeübt werden. Hier muss laut GDV im Rahmen der Umsetzung oder hilfsweise auf europäischer Ebene für Klarheit gesorgt werden.
Quelle: Mitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (TH1)