Gericht verkündet möglichen Strafrahmen für Ex-Bankiers von Sal. Oppenheim
Nach Informationen des Portals für Wirtschaftsrecht „Juve“ hat sich die frühere Führungsriege der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim „nach vorläufiger Würdigung der Beweise der schweren Untreue schuldig gemacht“. Das gab das Landgericht Köln nach knapp zwei Jahren Verfahrensdauer und über 100 Prozesstagen in einem „Rechtsgespräch“ bekannt.
Die angeklagten Manager hätten über einen Zeitraum von mehreren Jahren „ihre eigenen Interessen mit denen der Bank vermischt“. Auch hätten sie Kontrollmechanismen lediglich „nachlässig“ ausgeübt und Risiken nicht abgewogen. Beispielsweise sollen 2008 Kredite an den Arcandor-Konzern „ohne Sicherheiten“ vergeben worden sein. Josef Esch, der mitangeklagte Immobilienentwickler, kann „mit einem Freispruch rechnen“.
Das anvisierte Strafmaß der Vorsitzenden Richterin Sabine Grobecker blieb aber „klar hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück“. Gefängnis droht laut „Juve“ dem damaligen Sprecher der Geschäftsführung Matthias Graf von Krockow. Dessen Strafmaß könnte sich zwischen „zwei und drei Jahren Haft bewegen“. Die beiden ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter Dieter Pfundt und Christopher Freiherr von Oppenheim müssen mit Bewährungsstrafen rechnen: Pfundt muss von einer Haftstrafe zwischen 20 und 32 Monaten ausgehen, von Oppenheim von 22 bis 34 Monaten. Allerdings würden diese Strafmaßnahmen nur dann gelten, wenn beide Angeklagten ein „umfassendes Geständnis“ ablegen würden. (mv1)
Quelle: Portal für Wirtschaftsrecht „Juve“