Gesetzesentwurf zur Crowdfunding-Regulierung stößt auf Kritik
Crowdfunding oder Crowdinvesting sind Eigenkapital- beziehungsweise eigenkapitalähnliche Instrumente, die beispielsweise zur Finanzierung kleinerer und mittlerer Unternehmen dienen. Die Bundesregierung plant ein Kleinanlegerschutzgesetz, das dieses Crowdfunding reguliert. Nach Auffassung des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist der hierzu vorliegende Referentenentwurf keine gute Basis für einen angemessenen Rechtsrahmen.
Crowdfunding gewinnt für die Finanzierung innovativer Projekte und junger Unternehmensgründungen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Der BVK erkennt in dieser Unternehmensfinanzierung eine positive Erscheinungsform des organisierten Kapitalmarktes, die auch für Kleinanleger zu erschließen ist.
„Wir sind nicht gegen eine Regulierung der Crowdfunding-Plattformen, allerdings müssen gesetzliche Vorgaben zum Beispiel im Einklang mit dem onlinebasierten Geschäftsmodell dieser Dienstleistungsangebote stehen“, erklärt Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK.
Nach Auffassung des BVK sollte der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen für Crowdfunding setzen, der allen an dieser Finanzierungsform Beteiligten gerecht wird. Dabei dürfe einerseits der Spielraum dieser relativ jungen Finanzierungsform durch unangemessene Vorgaben nicht kaputt gemacht werden, andererseits müsse dem berechtigten Schutz der Kleinanleger entsprochen werden, so Hinrichs. Der aktuelle Referentenentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz wird nach Ansicht des BVK einer angemessenen Regulierung nicht gerecht.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (JZ1)
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