Hessen setzt sich für Regulierung des „Grauen Kapitalmarktes“ ein
Da die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen nicht ausreichend seien, hat das Land Hessen in der Plenarsitzung des Deutschen Bundesrats am 11. Juli 2014 eine Vorlage für eine effektivere Regulierung des „Grauen Kapitalmarktes“ vorgestellt. Diese wurde den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Der Graumarktbereich sei nach wie vor in gravierender Weise problembehaftet und weise weiterhin erhebliche Regulierungsdefizite im Hinblick auf den Anlegerschutz auf. In seinem Entschließungsantrag begrüßt das Land daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern im Grauen Kapitalmarkt vorgestellt hat. Im Rahmen der Umsetzung möge auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger geachtet werden. Außerdem sei für Anbieter von Vermögensanlagen, die Anlagegelder ab einer gewissen Größenordnung von Privatanlegern einwerben, eine laufende gesetzliche Aufsicht vorzusehen. Auch die Einführung einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer der Anbieter von Vermögensanlagen sei für Fälle besonders schwerer Pflichtverletzung näher zu prüfen. (JZ1)
Quelle: „Plenum kompakt“ Deutscher Bundesrat