Prämiensparverträge: BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung
Im Januar dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angekündigt, dass sie Kreditinstitute dazu verpflichten will, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren (DFPA berichtete). Nun hat die Aufsichtsbehörde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Neben einer Pflicht, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln aufzuklären, verpflichtet die neue Allgemeinverfügung die Kreditinstitute auch dazu, den Sparern zu erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. Ist dies der Fall, müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13. April 2010, Aktenzeichen: XI ZR 197/09) berücksichtigt.
„Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung betreiben wir effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch. „Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren.“
Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Bei den in Rede stehenden Sparverträgen haben viele Kreditinstitute Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.