Sparkassenversicherung sieht Lebensversicherungsreformgesetz als Vorteil für die Kunden
Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das am 11. Juli 2014 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft. Die Neuregelungen zu den Bewertungsreserven an den festverzinslichen Anlagen, die mit dem LVRG einhergehen, werden von der SV Sparkassenversicherung (SV) ausdrücklich begrüßt. Sie seien „gut für die Kunden“.
„Durch die bisherige Gesetzeslage wurden in anhaltenden Niedrigzinsphasen die aus der Gemeinschaft aller Versicherten ausscheidenden Kunden massiv begünstigt. Das ging zu Lasten der verbleibenden Versicherten. Mit dem LVRG hat der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung beseitigt“, erklärt Sven Lixenfeld, Leben-Vorstand der SV. Anhand eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen in Niedrigzinsphasen reduziert oder gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt. „Das Versicherungsunternehmen selbst hat keinen Vorteil von dieser Neuregelung“, so die SV in einer Stellungnahme.
Daneben hat sich auch bezüglich der Kostentransparenz einiges getan: so weist der Lebensversicherer künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus. „Somit kann der Kunde die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung einschätzen“, erläutert Lixenfeld.
Quelle: Pressemitteilung SV Sparkassenversicherung
Die SV Sparkassenversicherung (SV) bündelt das Versicherungsangebot der Sparkassenorganisationen in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Teilen von Rheinland-Pfalz. Sitz des Unternehmens ist Stuttgart, weitere Standorte sind Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim und Wiesbaden. (TH1)