Verbraucherzentrale fordert gesetzliches Provisionsverbot
Sieben Jahre nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers, die eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auslöste und „massive Probleme“ im Finanzvertrieb offenlegte, sind Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor nicht ausreichend vor Fehl- und Falschberatung geschützt. Zu dieser Einschätzung gelangt die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer aktuellen Onlinemeldung. Ein gesetzliches Verbot von Vertriebsprovisionen sei aus Sicht der Verbraucherschützer überfällig, damit „im Finanzvertrieb die Interessen der Verbraucher im Mittelpunkt stehen - nicht die Interessen der Berater“.
„Verbrauchern werden nach wie vor ungeeignete und teure Finanzprodukte verkauft, weil der Verkauf dieser Produkte für Kreditinstitute und Finanzvermittler lukrativ ist. So kann Sparen und Altersvorsorge nicht funktionieren. Nur ein Provisionsverbot kann Verbraucher wirksam schützen“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim VZBV.
Zwar habe die Politik in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um für mehr Transparenz zu sorgen, etwa durch Produktinformationsblätter, Beratungsprotokolle und schärfere Informationspflichten im Grauen Kapitalmarkt. Doch sie griffen laut VZBV nicht weit genug.
Aus Sicht des Verbandes ist eine Trennung von Beratung und Verkauf nötig. Da Vermittler und Vertriebe vom aktuellen Provisionssystem deutlich profitierten und Provisionen weiterhin verschleiert werden könnten, könne sich die honorarbasierte Finanzberatung am Markt kaum durchsetzen. „Ohne ein gesetzliches Verbot von Provisionen wird die Honorarberatung nicht über ein Nischendasein am Markt hinauskommen und der finanzielle Gesundheitszustand der deutschen Bevölkerung weiterhin schlecht bleiben“, so Mohn. Als Vorbild nennt sie Großbritannien und die Niederlande, die seit 2013 gute Erfahrungen mit einem konsequenten Provisionsverbot machten.
Quelle: Onlinemeldung VZBV
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 25 weiterer Verbraucherschutzorganisationen. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (TH1)