vzbv legt Entwurf für standardisierte Beratungsprotokolle vor
Anlässlich eines Symposiums des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Entwurf für standardisierte Beratungsprotokolle in der Finanzberatung vorgelegt. Auch wenn die Beratungsprotokolle keine Idee des Verbraucherschutzes waren, erhofft sich der vzbv durch eine Standardisierung die aktuellen Schwächen in den Griff zu bekommen.
„Das ist nötig, um zu garantieren, dass alle wichtigen Aspekte der Beratung tatsächlich besprochen und protokolliert werden. Zudem werden die Protokolle durch einen institutsübergreifenden Standard verständlicher. Wir erhoffen uns einen positiven Einfluss auf die Qualität der Anlageberatung“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Sollte auch eine Standardisierung nicht greifen, so wird kein Weg an einer Beweislastumkehr vorbei führen.“
Fehlende Vorgaben führen nach Einschätzung des vzbv heute dazu, dass Beratungsprotokolle nicht den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck erfüllen. Weder bildeten sie den Beratungsverlauf nachvollziehbar ab, noch unterstützten sie die Qualität der Anlageberatung. Zu diesem Ergebnis kamen mehrere Untersuchungen des vzbv – ebenso wie eine am 25. Juni 2014 veröffentlichte und vom BMJV beauftragte Studie.
Der vzbv unterstützt deshalb die Initiative des BMJV, die Protokolle zu vereinfachen und zu verbessern. Er fordert aber umfassendere Maßnahmen. „Protokolle allein sind kein Garant für eine gute Anlageberatung. Um die Qualität der Anlageberatung auf eine solide Basis zu stellen, müssen Beratung und Verkauf perspektivisch getrennt werden“, so Müller.
Quelle: Pressemitteilung vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (jpw1)