GDV-Stellungnahme zur VAG-Novelle
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht Änderungsbedarf beim Entwurf des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vom Bundesfinanzministerium. Mit dem Gesetz soll das europäische Aufsichtsrecht Solvency II in nationales Recht umgesetzt werden.
Generell wertet der GDV den vorgelegten Entwurf „als gute Basis“ für die Umsetzung von Solvency II in Deutschland. Durch die Anforderungen der europäischen Solvency II-Richtlinie müsse das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht von Grund auf neu geregelt werden. Zu beachten sei, dass die neuen Regeln, die ab 2016 anzuwenden sind, einem Systemwechsel in der Versicherungsaufsicht entsprechen.
Darüber hinaus weist GDV darauf hin, dass die Reformation der Governance-Anforderungen und Berichtspflichten für viele Unternehmen wegen des engen Zeitplans einen enormen Kraftakt darstelle. Begrüßt wird vom Verband hingegen, dass sämtliche Maßnahmen zur Abbildung von langfristigen Garantien von den europäischen Vorgaben übernommen wurden. Auch die vorgesehenen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Erfüllung der Berichtspflichten seien wichtig.
Allerdings würde der Entwurf an manchen Stellen sogar über die europäischen Vorgaben hinausreichen, etwa bei der verpflichtende Testierung der Solvabilitätsübersicht durch den Abschlussprüfer. Aus Sicht des GDV sollte sich die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung eng an den Vorgaben aus Brüssel orientieren, um europaweit möglichst einheitliche Regeln zu haben. Ansonsten würde deutschen Unternehmen Wettbewerbsnachteile drohen.
Auch die Gefahr einer unnötigen Bürokratisierung sieht der GDV: Solvency II fordere zwar eine angemessene Trennung von Schlüsselfunktionen und Zuständigkeiten in den Unternehmen, lasse aber sinnvolle Koppelungen, beispielsweise von Versicherungsmathematik und Risikomanagement, durchaus zu. Der deutsche Gesetzgeber sollte diese praktikablen Lösungen ebenfalls berücksichtigen anstatt die Thematik „unnötig zu verbürokratisieren“.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: www.gdv.de/2014/08/gdv-stellungnahme-zur-vag-novelle/
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind 464 Mitgliedsunternehmen mit 214.000 Mitarbeitern, 460 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,35 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mv1)