Viele Arbeitnehmer ignorieren Betriebsrente
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei der sogenannten „Entgeltumwandlung“ überweist der Arbeitgeber einen Sparbeitrag unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in einen Vorsorgevertrag, bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabefrei. Dafür kann er auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nutzen. Einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig sind erst die Auszahlungen im Ruhestand, bei einem dann zumeist geringeren Steuersatz – darauf verweist der BVI Bundesverband Investment und Asset Management in seiner Reihe „Finanzwissen für alle“.
Doch obwohl der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung seit 2002 besteht und seit 2013 auch geringfügig Beschäftigte mit einem sogenannten 450-Euro-Job Anspruch auf Entgeltumwandlung haben können, sind noch immer rund 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland dem jüngsten Alterssicherungsbericht zufolge ohne bAV.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Sofern keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen, muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag vom Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung). Möglich wird die bAV entweder über ein direktes Rentenversprechen des Arbeitgebers („Direktzusage“) oder über externe Durchführungswege wie Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der bAV sogar mit einem Zuschuss. Das mache die Betriebsrente für den Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv.
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 88 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (mb1)